Unsere Formulare werden mittels Transportverschlüsselung an uns übertragen. Dies bedeutet, dass die Daten verschlüsselt durch das Internet übertragen werden und erst "in unserer Infrastruktur" im Klartext vorliegen. Damit ist gewährleistet, dass unbefugte Personen keinerlei Zugriff auf die Daten erhalten können.
Nach Artikel 37 Datenschutz-Grundverordnung und § 38 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 37 Absatz 4 Datenschutz-Grundverordnung müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte beziehungsweise einen Datenschutzbeauftragten, wenn die in diesen Vorschriften genannten Sachverhalte vorliegen, benennen. Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter müssen die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 37 Absatz 7 Datenschutz-Grundverordnung der Aufsichtsbehörde mitteilen. Für Mitteilungen an unsere Behörde können Sie die folgenden Formulare verwenden:
Nach Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Datenverarbeitende Stellen (Verantwortliche) sind verpflichtet, "Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten" spätestens innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden, nachdem sie davon Kenntnis erhalten haben. Bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten handelt es sich gemäß Artikel 4 Nr. 12 Datenschutzgrundverordnung um eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung personenbezogener Daten führt.
Es besteht keine Pflicht zur Nutzung dieser Formulare, Mitteilungen werden auch auf anderem Wege angenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie daher entweder auf dem Postweg oder als PGP-verschlüsselte E-Mail an uns richten. Unseren PGP-Kommunikationsschlüssel finden Sie hier (asc, 4 KB).
Für unsere Antwortschreiben geben Sie bei E-Mail möglichst auch Ihre Postanschrift an, damit wir Ihnen auf einem sicheren Kommunikationsweg antworten können.
Freie Hansestadt Bremen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit
Arndtstr. 1
27570 Bremerhaven
office@datenschutz.bremen.de