Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder missbilligt, dass - wie eine Prüfung der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol ergeben hat (1) - EU-Zahlungsdaten auf der Grundlage viel zu abstrakter Anfragen von US-Seite umfassend in die USA übermittelt wurden. Im Ergebnis wurden damit nicht einmal die im Abkommen festgelegten unzureichenden Datenschutzregeln beachtet. Das europäische Polizeiamt Europol hat jedem US-Ersuchen zugestimmt, obwohl aufgrund der Abstraktheit der schriftlichen Ersuchen mit nur mündlicher Begründung eine abkommenskonforme Erforderlichkeitsprüfung durch Europol nicht möglich war. Die angeforderten Daten wurden stets ohne Abstriche in die USA übermittelt. Diese Vorgehensweise ist mit dem SWIFT-Abkommen und der Europol darin zugewiesenen datenschutzrechtlichen Wächterfunktion nicht vereinbar.
Nach dem SWIFT-Abkommen muss Europol im Interesse der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger gewährleisten, dass die Beschränkungen und Verfahrensvorgaben des Abkommens strikt beachtet werden. Europol ist demnach verpflichtet, alle US-Ersuchen auf die Beachtung dieser Beschränkungen und damit auf die Erforderlichkeit der Datenübermittlung zu überprüfen. Ohne die Zustimmung von Europol darf SWIFT keine EU-Zahlungsdaten an die USA übermitteln.
Die jetzt festgestellten Mängel bestätigen die bereits im Vorfeld des Abkommens von der Konferenz geäußerte Befürchtung, dass Europol seine Kontrollaufgabe bei SWIFT nicht angemessen wahrnimmt. Offenkundig werden die Voraussetzungen, unter denen das Europäische Parlament dem SWIFT-Abkommen zugestimmt hat, nicht eingehalten. Inakzeptabel ist auch, dass die festgestellten Details von Europol pauschal als geheim klassifiziert wurden und dem Europäischen Parlament nicht mitgeteilt werden sollen. Auch die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, in
welchem Umfang Daten aufgrund des Abkommens in die USA übermittelt wurden.
Die Konferenz fordert die politisch Verantwortlichen auf europäischer und nationaler Ebene auf, die Mängel umgehend zu beseitigen. Das Abkommen und seine Umsetzungspraxis gehören dringend auf den Prüfstand. Ein transparentes Verfahren und die Beteiligung der Öffentlichkeit sind unabdingbar. Die gravierenden Mängel erfordern zudem einen sofortigen Stopp der Entwicklung eines vergleichbaren EU-Systems
(1) Der von der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol vor wenigen Tagen veröffentlichte öffentliche Teil des Kontollberichts zur Umsetzung des SWIFT-Abkommens ist auf der Homepage der GKI (http://europoljsb.consilium.europa.eu/about.aspx) abrufbar.