Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat im Oktober 2009 auf die Notwendigkeit einer datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Informationstechnik in Krankenhäusern hingewiesen.
Es besteht das dringende Bedürfnis, hierbei zu einem bundesweit und trägerübergreifend einheitlichen Verständnis der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu gelangen, zumindest soweit dies Divergenzen in der Landeskrankenhausgesetzgebung erlauben. Zu diesem Zweck hat eine Unterarbeitsgruppe der Arbeitskreise "Gesundheit und Soziales" und "Technik" unter Mitarbeit von Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Katholischen Kirche eine Orientierungshilfe erarbeitet. Im Rahmen eines Kommentierungsverfahrens und bei Expertenanhörungen wurden Hersteller von Krankenhausinformationssystemen, Betreiber und Datenschutzbeauftragte von Krankenhäusern einbezogen. Die genannten Arbeitskreise haben die Orientierungshilfe verabschiedet.
Sie konkretisiert in ihrem ersten Teil die Anforderungen, die sich aus den datenschutzrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben zur ärztlichen Schweigepflicht für den Krankenhausbetrieb und den Einsatz von Informationssystemen in Krankenhäusern ergeben. In Teil 2 werden Maßnahmen zu
deren technischer Umsetzung beschrieben. Für die Hersteller von Krankenhausinformationssystemen, die diese nutzenden Krankenhäuser und die internen Datenschutzbeauftragten von Krankenhäusern liegt damit erstmals ein Orientierungsrahmen für eine datenschutzkonforme Gestaltung und einen datenschutzgerechten Betrieb entsprechender Verfahren vor.
Für die Datenschutzbehörden wird das vorliegende Dokument als Maßstab bei der künftigen Bewertung konkreter Verfahren im Rahmen ihrer Kontroll- und Beratungstätigkeit dienen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der am Markt angebotenen Lösungen nach den Erkenntnissen der Datenschutzbehörden in technischer Hinsicht gegenwärtig noch hinter den darin enthaltenen Anforderungen zurückbleibt. Es ist daher von der Notwendigkeit einer angemessenen Übergangsfrist für erforderliche Anpassungen durch die Hersteller auszugehen.
Stellen die Datenschutzbehörden im Zuge ihrer Kontrolltätigkeit Defizite im Vergleich zu den dargelegten Maßstäben fest, so werden sie auf die Krankenhäuser einwirken und sie dabei unterstützen, in einem geordneten Prozess unter Wahrung der Patientensicherheit Wege zur Behebung der Defizite zu finden und zu begehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die jeweiligen
Landeskrankenhausgesellschaften werden dabei einbezogen.
Die Erfahrungen der Prüftätigkeit sollen in eine regelmäßige Überarbeitung und Aktualisierung der Orientierungshilfe unter Berücksichtigung der technischen
Weiterentwicklung einfließen. Die Arbeitskreise sind aufgefordert, diesen Revisionsprozess zu koordinieren und das Ergebnis spätestens im Frühjahr 2012 der Konferenz vorzulegen.
Die Konferenz nimmt die Orientierungshilfe zustimmend zur Kenntnis.
Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (pdf, 712.8 KB)