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Im Bereich der Inneren Sicherheit existieren zwei zentrale Informationssysteme:

Das Schengener Informationssystem (SIS)

Das Schengener Informationssystem (SIS) dient dem Austausch von Informationen in den Bereichen Sicherheit und Grenzmanagement in Europa. In diesem System werden sogenannte Ausschreibungen gespeichert. Jede Ausschreibung enthält bestimmte Daten zu Personen oder Sachen und dient dazu, Personen oder Sachen zu identifizieren und bestimmte Maßnahmen festzulegen. Ausschreibungen dürfen etwa zu den Zwecken der Festnahme oder der Aufenthaltsermittlung erfolgen. Weitere Informationen zu den im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten, den beteiligten (Sicherheits-)Behörden, Ihren Informations- und Auskunftsrechten sowie zur datenschutzrechtlichen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter BfDI- Internationale Strafverfolgung - Schengener Informationssystem (SIS).

Das Visa-Informationssystem (VIS)

Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System zum Austausch von Visa-Daten innerhalb des Schengen-Raums. Mit dem Austausch von im VIS gespeicherten Daten wird die Prüfung von Visumanträgen für einen kurzfristigen Aufenthalt und die Entscheidung über Verlängerung, Aufhebung und Annullierung von Visa bei den Visastellen unterstützt. Die Daten können beim Vorliegen berechtigender Gründe daneben durch Strafverfolgungsbehörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten genutzt werden. Weitere Informationen zu den im Visa-Informationssystem gespeicherten Daten, den beteiligten Behörden, Ihren Informations- und Auskunftsrechten sowie zur datenschutzrechtlichen Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erhalten Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter BfDI - Asyl und Migration - Das Visa-Informationssystem.