Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse. Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren persönlichen Daten.
Für die im Folgenden dargestellte Datenverarbeitung verantwortlich ist:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Herr Steffen Bothe als Vertreter im Amt.
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Tel.: +49 421 3612010 oder +49 471 5962010
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
Bei Beschwerden, Anfragen oder Anregungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit steht Ihnen unser behördlicher Datenschutzbeauftragter unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
E-Mail: behoerdlicherdsb@datenschutz.bremen.de
Wenn Sie unsere Webseite besuchen, erhebt der Webserver Nutzungsdaten. Diese Erhebung ist erforderlich, um den Verbindungsaufbau zu unserem Server und die Nutzung unserer Webseite technisch zu ermöglichen. Folgende Nutzungsdaten werden erhoben:
Diese genannten Protokolldaten werden nur anonymisiert gespeichert. Wir speichern keine IP-Adresse oder andere personenbeziehbare Daten, die einen Rückschluss auf Ihre Person ermöglichen. Personenbezogene Nutzerprofile werden daher nicht gebildet. Auch werden beim Besuch unserer Webseite keine Daten oder andere Informationen an Dritte weitergeleitet.
Auf unserer Webseite nutzen wir Session-Cookies, um bestimmte Funktionen auf unserer Webseite, wie zum Beispiel das Beschwerdeformular, technisch zu optimieren. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert und ausgelesen werden können. Man unterscheidet zwischen Session-Cookies, die wieder gelöscht werden, sobald Sie Ihren Browser schließen und permanenten Cookies, die auch nach dem jeweiligen Nutzungsvorgang dauerhaft gespeichert werden. Cookies können Daten enthalten, die eine Wiedererkennung des genutzten Endgeräts ermöglichen. Teilweise enthalten Cookies aber auch lediglich Informationen zu bestimmten Einstellungen, die nicht personenbeziehbar sind. Die von uns genutzten Session-Cookies beinhalten keine persönlichen Daten. Es werden außerdem keine Techniken eingesetzt, die Ihr Nutzungsverhalten nachvollziehbar machen.
In Ihrem Browser können Sie Einstellungen vornehmen, um über die Platzierung von Cookies informiert zu werden. So können Sie den Einsatz von Cookies nachvollziehen. Außerdem können Sie Cookies jederzeit über Ihre Browsereinstellung löschen und das Platzieren neuer Cookies unterbinden. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung unserer Webseite dann gegebenenfalls nur noch eingeschränkt möglich ist und einige Funktionen technisch nicht mehr zur Verfügung stehen.
Auf unserer Webseite werden keine Analysetools eingesetzt.
Persönliche Daten, die Sie uns im Rahmen des verschlüsselten Beschwerdeformulars mitteilen, werden nur für den Zweck verarbeitet, Ihre Beschwerde gemäß Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist die Wahrnehmung unserer Aufgaben als Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Artikel 51, 57 Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 40 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz).
Bitte teilen Sie es uns schon bei Erhebung Ihrer Beschwerde mit, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass wir der datenverarbeitenden Stelle gegenüber Ihre Identität preisgeben. Ihre persönlichen Daten werden bei uns gelöscht, sofern sie nicht mehr für die Bearbeitung erforderlich sind und die fünfjährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Sie können sich beispielsweise mit Hilfe des Beschwerdeformulars auch anonym bei uns melden. Die von Ihnen anonym übersandten Informationen behandeln wir im Hinblick auf unsere Kontrolltätigkeit ebenso wie andere Hinweise und Informationen.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind gemäß Artikel 33 Absatz 1, 2 Datenschutzgrundverordnung verpflichtet, uns Datenschutzverletzungen unverzüglich und möglichst innerhalb von 72 Stunden zu melden. Hierfür stellen wir ein Formular auf unserer Webseite zur Verfügung. Die im Rahmen dieser Meldung angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung und zur weiteren Bearbeitung der Meldung der Datenschutzverletzung.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen ist bei Feststellung eines datenschutzrechtlichen Verstoßes dazu befugt, zusätzlich zu oder anstelle von anderen Maßnahmen Bußgelder ("Administrative Fines") gegen den Verantwortlichen zu verhängen.
In diesem Zusammenhang verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Bußgeldverfahrens Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit den jeweiligen fachspezifischen Regelungen, etwa denen des Ordnungswidrigkeitsrechts.
Sofern Verantwortliche und Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 37 Datenschutzgrundverordnung oder § 38 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 37 Absatz 4 Datenschutzgrundverordnung eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, sind die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 37 Absatz 7 Datenschutzgrundverordnung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten werden von uns im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Artikel 37 Absatz 7 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung.
Auf unserer Webseite haben wir für die Mitteilung ein Formular bereitgestellt. Die darin erteilten Informationen werden mittels Transportverschlüsselung an uns übertragen. Es besteht keine Pflicht zur Nutzung dieses Formulars. Mitteilungen der Kontaktdaten von Datenschutzbeauftragten werden auch auf anderem Wege angenommen.
Die uns mitgeteilten Daten der oder des Datenschutzbeauftragten speichern wir so lange, bis die beziehungsweise der bisherige Datenschutzbeauftragte mit der Funktion nicht mehr betraut ist und uns dies mitgeteilt wurde oder sich andere Änderungen ergeben, wodurch die Daten für die Erfüllung der Aufgaben und Zwecke im Sinne des Artikel 37 Absatz 7 in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung nicht mehr benötigt werden.
Grundsätzlich werden Ihre Daten nur durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen verarbeitet. Unter bestimmten Voraussetzungen geben wir Ihre Daten an andere Stellen weiter.
Wenn Sie gemäß Artikel 77 Datenschutzgrundverordnung eine Beschwerde bei uns einlegen, kann es für die Bearbeitung erforderlich sein, der datenverarbeitenden Stelle (Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter), gegen die sich Ihre Beschwerde richtet, auch Ihre persönlichen Daten zu übermitteln. Dies ist nur dann erforderlich, wenn die Überprüfung der Datenverarbeitung ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten nicht möglich wäre, etwa, wenn Sie uns bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch gegen die Verarbeitung um Unterstützung gebeten haben.
Diese Daten können, soweit es für die Erfüllung unserer oben genannten gesetzlichen Aufgaben erforderlich und zulässig ist, an folgende Empfängerkategorien weitergegeben werden: an den Beschwerdegegner, an Gerichte und andere Behörden in Deutschland und Europa, an den Europäischen Datenschutz-Ausschuss sowie an das Staatsarchiv Bremen.
Falls Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten an die datenverarbeitende Stelle (Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter) nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte schon bei Beschwerdeerhebung mit. In den eben beschriebenen Fällen kann Ihre Beschwerde dann nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet werden.
Falls sich die Hauptniederlassung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters, gegen den sich Ihre Beschwerde richtet, in einem anderen Bundesland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, können wir mit Ihrem Einverständnis Ihre Beschwerde für Sie an die dortige Datenschutz-Aufsichtsbehörde weiterleiten. Rechtsgrundlage für die Weiterleitung ist Artikel 60 Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 40 Absatz 3 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz und § 21 Bremisches Ausführungsgesetz zur Datenschutzgrundverordnung.
Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens können die für das Verfahren wesentlichen personenbezogenen Daten aller beteiligten Personen an Dritte wie zum Beispiel Zeuginnen, Zeugen oder Sachverständige weitergegeben werden. Eine solche Datenweitergabe findet nur statt, wenn diese für das Verfahren erforderlich ist. Sofern gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird, werden die Akten, in denen sich auch Ihre personenbezogenen Daten befinden, an die Staatsanwaltschaft Bremen weitergegeben. Im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens werden auch personenbezogene Daten an die Landeshauptkasse Bremen als Vollzugsbehörde weitergegeben.
Für unsere informationstechnische Infrastruktur und Datenverarbeitung haben wir folgenden Dienstleister im Sinne von Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung mit der Datenverarbeitung beauftragt:
Dataport - Anstalt des öffentlichen Rechts, Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Dieser Dienstleister ist streng weisungsgebunden und vertraglich verpflichtet. Insbesondere werden technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt, dass die Datenverarbeitung im Sinne der Vorschriften über den Datenschutz erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet.
Im Zahlungsverkehr unterstützt uns die Landeshauptkasse Bremen, Schillerstraße 22, 28195 Bremen.
Die Daten werden für die Dauer von ca. sechs Jahren gespeichert, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder die Erfordernisse der Bearbeitung sehen eine längere Speicherdauer vor. Zudem besteht eine gesetzliche Verpflichtung, dem Staatsarchiv Bremen Unterlagen anzubieten.
Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens werden personenbezogene Daten für die Dauer der Durchführung des Bußgeldverfahrens einschließlich etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen gespeichert und werden 5 Jahre nach der Beendigung des Verfahrens gelöscht