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Pressemitteilung vom 18. März 2015

"Keine Smartness ohne Freiheit." – Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt ihre Jahresberichte vor

Ob es unsere Autos, unsere Heizungen oder Gesundheitsapps sind: Alles, was uns umgibt, soll neuerdings "smart" oder "intelligent" sein. Wer manchmal über das Internet Flüge oder Hotels bucht,hat auch schon die "smarten" Preise kennen gelernt: Ihre Höhe richtet sich nach dem Ort, von dem aus wir fragen, nach anderen Informationen, die die Anbieter über uns haben, und natürlich auch danach, ob wir durch vorangegangene Fragen deutlich gemacht haben, dass wir uns für ein bestimmtes Hotel oder einen bestimmten Flug interessieren. "Smartness" oder Intelligenz" wird also dann attestiert, wenn Algorithmen, also Rechenprogramme, menschliches Verhalten genau dokumentieren und auf der Basis der so angehäuften Datenmengen vorhersagen – zum Beispiel also, ob wir bereit sein werden, einen hohen Preis für unser Lieblingshotel zu zahlen, ob wir vom Joggen Knieschäden bekommen werden, ob sich wegen unklugen Heizverhaltens in unseren Räumen Schimmel bilden wird und ob wir uns in jeder Sekunde an die Straßenverkehrsordnung halten werden, wenn wir demnächst nachts Auto fahren.

Zur vermeintlichen Smartness oder Intelligenz von IT-Anwendungen meint die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer: "Der Roland auf dem Marktplatz in Bremen steht für Freiheit. Dazu gehört auch die informationelle Selbstbestimmung, also die Freiheit, selbst zu bestimmen, wer wann was über uns weiß. Im diesjährigen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz sind die Voraussetzungen dafür formuliert, wie Smartness und Freiheit zusammengebracht werden können: Nur dort, wo es wirklich notwendig ist, sollten personenbezogene Daten mitgesammelt, aber dann anonymisiert werden. Wenn das nicht möglich ist, sollte verschlüsselt werden. Unsere Daten sollten auch sonst mit allen technischen Mitteln geschützt werden. Vor allem aber brauchen wir Transparenz darüber, was diese digitalen Anwendungen von uns wissen, was sie speichern und wie sie diese Informationen über uns interpretieren. Wir wollen die Vorurteile der Algorithmen kennen und selbst entscheiden, ob sie ihre Schlüsse über uns ziehen dürfen!"

Auch in den meisten der im Tätigkeitsbericht aufgeführten Fälle geht es um das Sammeln, Weitergeben und Auswerten digitaler Daten: Beispielsweise verschickte ein Verein Zahlungserinnerungen per offenem E-Mail-Verteiler, gewährte eine Anwaltskanzlei allen Beschäftigten Zugriff auf den elektronischen Ordner mit den Personalvorgängen, drängte eine städtische Gesellschaft die Beschäftigten dazu, ihren Namen und ein Portraitfoto auf der Homepage veröffentlichen zu lassen, meldete eine Kfz-Versicherung Unfalldaten ohne Grund an die Datenbank der Versicherungswirtschaft, filmte ein Mitpatient die Visite im Krankenzimmer und überwachten eine Restaurantkette und ein Café ihre Gäste und diverse Unternehmen ihre Beschäftigten per Videokamera.

Dr. Imke Sommer weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass sich die Menschen im Land Bremen auch anonym an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden können: "Gut, dass die Betroffenen die berichteten Grundrechtseingriffe nicht unwidersprochen hingenommen haben! Wenn wir uns nicht wehren, sinkt die Hemmschwelle weiter, die riesigen Datenberge, die die "smarten" Anwendungen so gerne auswerten wollen, auch unter Verletzung unserer Rechte aufzutürmen. Wir helfen allen gern dabei, ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen!"

Informationen darüber, welcher IT-Dienst welche Daten sammelt und auswertet, finden sich auf der gemeinsamen Internetseite der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder www.youngdata.de.

Kontakt/Rückfragen:
Dr. Imke Sommer, Telefon 0421 361-2010