Die Datenschutzkonferenz veröffentlicht neue Mustervorlagen sowie Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht in Artikel 30 ein neues Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten vor, welches von den Verantwortlichen und Auftragsdatenverarbeitern geführt werden muss.