Die rasante technologische Entwicklung und ausufernde Datensammlungen bei Unternehmen, Nachrichtendiensten und anderen Behörden stellen eine gewaltige Herausforderung für den Datenschutz dar. Die Verletzlichkeit der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Privatsphäre rückt - wie repräsentative Studien belegen - mehr und mehr in das Bewusstsein der Menschen. Zu Beginn der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages fordert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wirksame Maßnahmen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung.
Auch um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Grundrechte in der Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen, ist das Datenschutzrecht nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene weiter zu entwickeln. Von besonderer Bedeutung ist dabei ein europäischer Datenschutz auf hohem Niveau. Flankierend müssen völkerrechtliche Rechtsinstrumente initiiert und weiterentwickelt werden.
Gesetzliche Schutzvorkehrungen und Maßnahmen zu deren Durchsetzung sind insbesondere in den folgenden Bereichen bedeutsam:
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bietet bei der Verwirklichung dieser Anliegen ihre Mitwirkung an.
1 Siehe dazu die Entschließungen "Keine umfassende und anlasslose Überwachung durch Nachrichtendienste! Zeit für Konsequenzen" und "Handlungsbedarf zum Datenschutz im Bereich der öffentlichen Sicherheit in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags".
2 Siehe dazu die heutige Entschließung "Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und Gesundheitswesen".
3 Siehe dazu die heutige Entschließung "Sichere elektronische Kommunikation gewährleisten – Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen und weiterentwickeln".